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EuGH: Zugänglich machen von Wissen an Universitäten erlaubt

EuGH: Zugänglich machen von Wissen an Universitäten erlaubt


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
EuGH: Zugänglich machen von Wissen an...

Der EuGH hat heute über die Digitalisierung von Büchern und deren Zugänglichkeit an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken entschieden: EuGH entscheidet über die Zukunft von elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken. Da wollten die Verlage doch die Bildung zum Geldesel degradieren.

Die Bibliothek der TU Darmstadt hatte eine analoge Version des Buches “Einführung in die neuere Geschichte” des Ulmer Verlages in ihrem Bestand. Die Bibliothek digitalisierte dieses Buch, ohne die Zustimmung des Verlages, und stellte das Buch in digitaler Form an bestimmten elektronischen Leseplätzen zur Verfügung. Die Nutzer*innen der Bibliothek konnten das digitalisierte Werk dann an diesen Leseplätzen ausdrucken und auf ihren USB Sticks oder anderen Medien abspeichern.

Das geht ja auch gar nicht – wie soll man davon reich werden. Okay, bisher hatten wir das Bildungssystem vom Urheberrecht ausgeklammert, aber der Kommerz drückt. Die Entscheidung des EuGH ist gut, denn sonst würden wir die Bildung an die Verlage verkaufen.

Ich finde es ja schon ein Unding, dass Dozenten an Universitäten ihr eigenes Buch als Pflichtlektüre zum Inhalt machen und sogar wörtliche Passagen Verlagen – quasi das Uni-Captcha um den Schein zu bekommen. Den Student kostet der Spaß pro Semester mehrere hundert Euro für die Bücher und der Dozent verdient nochmals nebenbei – quasi eine Lost-Win-Situation.

Danach kommt gleich die GEMA-Abgabe für Kindergärten, wenn diese Lieder singen wollen. Haben wir sonst wirklich keine Bereiche mehr um Wachstum zu erzeugen?

Bildung und Wissen sollte stets frei zur Verfügung stehen, denn dies steht für eine sichere Zukunft. Wenn wir Bildung und Wissen dem Wohlstand für Wenige opfern, wird das Ergebnis irgendwann seine Kinder fressen.

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