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Kündigungen absichtlich erschweren ist böse


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Kündigungen absichtlich erschweren ist böse

Wer online einen Vertrag abschließt, darf nicht zu hohen Offline-Hürden gezwungen werden, wenn der Vertrag gekündigt wird: Kündigung, schwergemacht. Wer also Online bestellen kann, muss nach diesem Urteil nicht mehr gezwungen werden, die Abmeldung via Fax oder gar klassischem Brief mit Meldebestätigung und Personalausweiskopie mit Geburtsurkunden der Eltern zu erledigen. Diese Hürden sind absichtlich hoch um so Vertragskündigungen klein zu halten.

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