Das Internetportal “Datenschutz Praxis” hat sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorgenommen und kommt zu dem Schluss, sie sei “ein Freibrief für Zeitungen, Fotos von Unfallopfern auch dann risikolos veröffentlichen zu können, wenn die Angehörigen sich strikt gegen eine Veröffentlichung aussprechen”: Freibrief für unerlaubte Fotos von Unfallopfern? Aber es geht um Auflage und Arbeitsplätze und viel Geld, da muss ein Toter schon mal zurücktreten – und die Angehörigen sind ja quasi nach dem Versterben auch mehr “waren Verwandt”…
Die Frage, die wir uns dabei stellen können: wollen wir dies?
