Da wir alle stolz auf unsere Urheber sind und auch nicht wollen dass irgendein kreativer Mensch verhungert: Vor dem Fußball-Schauen in Gaststätten oder Firmenräumen auch an die GEMA denken. Dies gilt auch für Firmenfeste:
GEMA pflichtig werden aber auch Betriebe, die in ihren Aufenthalts– oder Besucherräumen Fernsehgeräte in Betrieb nehmen, um Mitarbeitern oder Gästen die Möglichkeit zu bieten, diese sportlichen Ereignisse hautnah mitzuerleben.
Aber warum?
Die GEMA–Gebühren fallen an, weil rund um die Wettkämpfe Musikwerke öffentlich wiedergegeben werden, wie zum Beispiel der EM-Song und die Nationalhymnen.
Wir müssen GEMA-Gebühren für unsere Nationalhymne zahlen? So war das von den Gründervätern der Demokratie bestimmt nicht gedacht. Auf jeden Fall werden Parties in Zukunft etwas trister:

