5 Mrz 2012 Permalink

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Leistungsschutzrecht

Das neue Leistungsschutzrecht im Detail: Verlage sollen Geld von News-Aggregatoren erhalten. Also eine Zeitung will Geld, weil Google die Nachricht der Zeitung auf ihrer nachrichten-Seite anschneidet und zur Zeitung verweist. Okay, dann will ich aber auch Geld von Suchmaschinen, die auf meine Seite verweisen. Noch besser: die Herausgeber des Telefonbuches müssen für jeden Eintrag dem Anschlussinhaber zahlen – da rufen ja deshalb Menschen an.

Laut Protokoll soll “die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet nicht vergütungspflichtig” werden.

Zum Glück macht mein Weblog kein Geld mit Werbung… also abgesehen von den 2 Euro flattr im Monat.

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Ich nehme mir die Freiheit Kommentare ohne Begründung zu löschen, vor allem wenn eine absurde eMail-Adresse angegeben wird.

Kommentare die ungefragt Werbung enthalten, werden je nach Sachlage pauschal mit 400 Euro in Rechnung gestellt.