Hamburg irritiert mit Linkhaftung
Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen: Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur...
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Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen: Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Linksetzende können sich nun in bestimmten Fällen auf die Unzumutbarkeit von Nachforschungsmaßnahmen berufen: Landgericht Hamburg distanziert sich von eigener Rechtsprechung zur Linkhaftung.
Effektiv ergibt sich aus dem Urteil für kommerzielle Websitebetreiber die Verpflichtung, sämtliche Inhalte einer verlinkten fremden Webseite – seien es nun Bilder, Texte oder Videos – auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen und entsprechende Lizenzfragen zu klären.
Also in dem Einzelfall geht es darum, dass zu viele Links zu viele Seiten einfach nicht überprüfbar sind.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Websitebetreiber im Rahmen des Partnerprogramms von Amazon rund 15.000 Affiliate-Links zu Angeboten der Handelsplattform unterhalten, deren Einblendung völlig automatisiert und unter Zuhilfenahme eines bestimmten Algorithmus erfolgte.
Wobei dies ja eigentlich das Problem des Anbieters ist, soll er halt weniger Links setzen. Das ist ja so, als wenn bei einer Sammlung von Millionen von Bilder eine Überprüfung auf Kinderpornographie nicht mehr möglich ist und somit die Bilder legal sind.
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Ja wie soll man da anfangen. Also vor 10 Jahren dachte ich mir, eine Homepage alleine reicht nicht mehr. Diese startete ja 1998 und wurde am 14. Juni 2004 um den Weblog erweitert....