Wer Polizisten fotografiert, ist quasi schuldig


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Wer Polizisten fotografiert, ist quasi...

Wer Nahaufnahmen von Polizisten im Einsatz macht, muss bei einer anschließenden Überprüfung seine Personalien preisgeben: Veröffentlichung nur mit Erlaubnis. Denn diese privaten Aufnahmen könnten ja danach veröffentlicht werden und dann wäre es strafbar. Also braucht man von allen Fotografen die Personalien – und dann?

Nehmen wir mal an, einer macht auf einer Veranstaltung Fotos, die Polizei nimmt seine Personalien auf und im Fall einer Veröffentlichung haben sie den Namen. Nun, notieren sich die Beamten auch alle Bilder bzw. kopieren diese von der Kamera? Wenn nicht, dann muss man quasi als Verdächtiger beweisen, dass man das veröffentlichte Foto nicht gemacht hat. Tolle Logik. Da kann man nur auf die Meta-Tags des Fotos hoffen um ungefähr die Situation einzukreisen.

Haben das wieder so Druckerzeugnis-Fans beschlossen? Blödes Neuland. Einmal länger denken als man pinkeln kann scheint ein zu hoher Anspruch von Oberverwaltungsgericht Lüneburg und Verwaltungsgerichts Göttingen zu sein.

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