YouTube Einbindung in Webseiten illegal?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
YouTube Einbindung in Webseiten illegal?

Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar und verletze daher eventuell Urheberrechte, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm zur Begründung: YouTube-Videos in fremden Websites womöglich Rechtsverletzung. Na Urheberrechte sind es weniger, eher Nutzungsrechte – das sollte ein Richter, der in diesem Thema richtet, eigentlich wissen.

…und am Ende schaltet wir das Internet ab – eh ein böses Ding.

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