Webdesign keine Kunst?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Webdesign keine Kunst?

Da gab es nun ein Gerichtsurteil, das Computergrafik f?r Webdesign als zu niedrig empfand und es deshalb f?r nicht sch?tzendswert h?lt – ja geht es denn noch?

Auch ein Lichtbildschutz nach ? 72 UrhG bestehe f?r die Computergrafiken nicht. Diese Vorschrift sch?tze nur die ?pers?nliche Leistung des Lichtbildners?. Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, ?ohne eigenes selbst?ndiges Zutun dessen, der den Computer bedient?. Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildausl?ser zu dr?cken. Aus diesem Grund ergebe sich ein rechtlicher Schutz f?r digitale Grafiken nur in Ausnahmef?llen, so die Richter aus Hamm.

mehr zum Thema bei IT&W und Gerrit und nat?rlich den kompletten Artikel bei Onkel Heinz.

Related Articles

Die CIA und die Verbindung zu XCodeGhost
Apfelwelt

Die CIA und die Verbindung zu XCodeGhost

Als in China XCodeGhost – das manipulierte Entwickler-Paket von Apple – gefunden wurde, kann es thematisch zur CIA nicht weit sein: Hat die CIA den App Store mit...

Posted on by Frank Stohl
Private-Mode, VPN oder Tor?
Technikwelt

Private-Mode, VPN oder Tor?

Wie schützt man sich am besten vor einer lückenlosen Protokollierung des Internetverkehres? Tor vs. VPN – Wir räumen auf mit dem ewigen Mythos. Also sagen wir zu Beginn mal so:...

Posted on by Frank Stohl